Lohnsteuerjahresausgleich für Arbeitnehmer
Wir erstellen Ihre jährliche Steuererklärung und ermitteln die Beträge, die Sie steuermindernd geltend machen können. Hierbei können z.B. die Kosten für Fahrten, Arbeitsmittel, Fortbildungen, evtl. ein häusliches Arbeitszimmer etc., berücksichtigt werden. Daneben wirken sich auch Kosten für Handwerkerleistungen, sonstige Dienstleistungen für den Haushalt, Kinderbetreuung, Krankheitskosten und vieles mehr aus. Wir beraten Sie, ob es Möglichkeiten gibt, solche Ausgaben steuerwirksam zu optimieren.
Bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften ermitteln wir, welche Besteuerungsform (Zusammenveranlagung, Einzelveranlagung) für Sie die Günstigste ist.
Sofern Sie ausländische Einkünfte erzielt haben, ermitteln wir für Sie deren steuerliche Auswirkung in Deutschland.
Wenn Sie ausschließlich Einkünfte als Arbeitnehmer haben, kann die Abgabe der Steuererklärung – je nach Steuerklasse, oder dem Bezug von Lohnersatzleistungen, wie Krankengeld etc. – verpflichtend sein oder aber auch freiwillig. In diesem Fall berechnen wir zunächst, ob die Abgabe einer Steuererklärung sinnvoll ist.