Rentner und Pensionäre

Wir kümmern uns um Ihre Steuererklärung auch im Ruhestand. Dies schließt auch andere Einnahmen, wie z.B. Kapitalerträge oder Vermietungen mit ein.

Sofern Ihre Einnahmen im Alter zu keiner Steuerfestsetzung führen, stellen wir die notwendigen Anträge, um Sie von der Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen zu befreien.

Vermieter

Wir ermitteln den Betrag des steuerlichen Überschusses aus Ihrer Vermietung.

Sofern Sie eine Immobilie neu gekauft oder gebaut haben, berechnen wir die Abschreibungsbeträge, die nach Fertigstellung/Eigentumsübergang jedes Jahr steuerlich zu berücksichtigen sind.

Wir beraten Sie hinsichtlich der steuerlich sinnvollen Verteilung anstehender Ausgaben im Vorfeld.

Wir helfen Ihnen bei der Planung zukünftiger Investitionen an Ihrer vorhanden oder einer weiteren Immobilie.