Aufgrund der Fortbildung zur Testamentsvollstreckerin sowie Nachlasspflegerin biete ich Ihnen eine Beratung bei der Planung der Umsetzung Ihres letzten Willens hinsichtlich der Vermögensübergabe an Ihre Erben oder der Verwaltung des Vermögens nach Eintritt des Erbfalls an.

Bei der Beratung werden das private Vermögen, wie auch vorhandene Betriebe, beachtet. Um spätere Streitigkeiten im Vorfeld auszuschließen, sollte frühzeitig überdacht werden, welche Regelungen getroffen werden können, um das Vermögen zu schützen. Daneben wird Ihr Wille hinsichtlich der Verteilung des Vermögens an die Erben durch eine Testamentsvollstreckung umgesetzt.

Die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen, die Sie anordnen, wird durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ebenso veranlasst, wie auch die von Ihnen vorgesehene finanzielle Absicherung Ihrer Familienmitglieder. Dies kann auch durch eine dauerhafte Verwaltung Ihres Vermögens geschehen.